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Auch Schichtarbeiter haben nach der Elternzeit einen Teilzeitanspruch!
Arbeitsrecht
Im vorliegenden Fall wollte ein bis zum Eintritt in die Elternzeit vollzeitig im 3-Schichtbetrieb tätiger Arbeitnehmer nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit (Mo-Fr zwischen 9:00 und 14:00) arbeiten. Einem solchen Wunsch muss der Arbeitgeber zustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG).
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