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Einstellung als Schwangerschaftsvertretung - Offenbarungspflicht einer Schwangerschaft?
Arbeitsrecht
Eine Arbeitnehmerin, die befristet zur Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin eingestellt wird, ist nicht verpflichtet den Arbeitgeber vor Arbeitsvertragsschluss davon in Kenntnis zu setzen, dass sie ebenfalls schwanger ist. Der Arbeitgeber kann daher den Vertrag nicht anfechten, weil die Arbeitnehmerin bereits bei Vertragsschluss Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft hatte, dies jedoch nicht offenbarte.
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