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Arbeit in Kindergarten ausgeschlossen
Arbeitsrecht
Die Arbeit einer Erzieherin während ihrer Schwangerschaft in einem Kindergarten ist ausgeschlossen, wenn sie Mumps
kriegen kann. Hierbei spielt
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Danke für dei Abwicklung. Würde Ihre Kanzlei in Nürnberg ansässig sein wäre ein Klage abzuwägen.
Peter Schneidzik, Nürnberg
Super schnelle und freundliche Beratung welche auch sehr verständlich geschrieben wurde. Kann ich absolut empfehlen.
Tanja Benko-Tögel