Das Arbeitsrecht verschafft Arbeitnehmern mit Kindern besondere Rechte im Interesse gerade auch der Kinder.
Die bedeutsamsten Rechte sind:
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht es Eltern eine Elternzeit in Anspruch zu nehmen, um die Betreuung des Kindes zu ermöglichen (nebst Sonderkündigungsschutz aus § 18 BEEG) - auch in Form eines Teilzeitanspruches (§ 15 Abs. 5 bis 7 BEEG).
Für Schwangere und Mütter, die gerade Kinder bekommen haben, bietet das Arbeitsrecht zudem besonderen Schutz (Arbeitsbefreiung und Kündigungsverbot).
Kindesbedingten Unterhaltsverpflichtungen finden zugunsten des Elternteiles im Rahmen der Sozialauswahl des § 1 Abs. 3 KSchG eine Berücksichtigung.
Urteil |
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Verifizierter Mandant
Manfred Bathe, Nauen