Zusatzleistungen und Sondervergütungen haben viele Gesichter:
Bonuszahlungen, Provisionen. Tantiemen. übertarifliche Zulagen, Gratifikationen, Prämien und die bekannteste: das
Weihnachtsgeld gehören dazu.
Nicht immer besteht jedoch ein Anspruch auf Zahlung. Zudem wird die Zahlung solcher variabler Gehaltsbestandteile oft unpräzise vereinbart.
Dadurch entstehen juristische Probleme, sobald der
Arbeitnehmer solche Ansprüche gegen den
Arbeitgeber durchsetzen will, dieser jedoch nicht leisten will. Denn damit ein Arbeitnehmer die Zahlung verlangen kann, muss er einen Anspruch haben, den er auf eine Anspruchsgrundlage stützen kann.
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