Mobbing liegt zumindest dann vor, wenn fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen vorliegen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt i.d.R. dann vor, wenn ungewollte sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Beschäftigten vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Arbeitnehmer, die andere Mitarbeiter sexuell belästigen, müssen mit einer Abmahnung bzw. einer Kündigung rechnen.
Arbeitnehmer können bei
Mobbing und sexueller Belästigung unter bestimmten Umständen Schmerzensgeld vom
Arbeitgeber verlangen.
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