Austauschkündigung als betriebsbedingte Kündigung maskiert

Arbeitsrecht

Sofern die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation nicht wegfällt, sondern lediglich verlagert und anschließend von einem

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Birgit Scheidel

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Überhaupt nichts zu mäkeln, im Gegenteil!!

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