Einsparung von Personalkosten Kündigungsgrund?

Arbeitsrecht

Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht allein mit Einsparung von Personalkosten begründet werden.
Im vorliegenden Fall wurde der Klägerin nach zwei Jahren gekündigt. Dies wurde mit der schlechten Auftragslage nach dem 11. September begründet, so daß Personalkosten eingespart werden müssten. Solche pauschalen Tatsachen genügen jedoch nicht für eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betrieb muß hierzu genau darlegen, wie sich die verschlechterte Auftragslage auf den von der Kündigung betroffenen Arbeitsplatz auswirkt.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 9 Ca 9396/01

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