Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein
Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann.
Wenn ein Betrieb Pleite ist und Insolvenz anmelden muss, ist die erste Frage der
Arbeitnehmer, ob sie nun arbeitslos sind.
Die Agentur für Arbeit zahlt auf Antrag einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld). Insolvenzgeld wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten der Insolvenz gezahlt.
Für den Arbeitgeber besteht bei Insolvenz eine Informationspflicht. Er ist verpflichtet, die Mitarbeiter unverzüglich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu informieren, sobald ihm der Beschluss des Insolvenzgerichts vorliegt. Hierzu muss er entweder sämtliche Arbeitnehmer oder aber einen ggf. bestehenden
Betriebsrat über den Beschluss informieren.
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