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Urteile - GmbH-Geschäftsführer

Arbeitsrecht

Wann ist der Ge­schäfts­füh­rer ei­ner GmbH Ar­beit­neh­mer und un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen muss die GmbH für ei­nen Ge­schäfts­füh­rer So­zi­al­ab­ga­ben ab­füh­ren?

Der Thema GmbH-Geschäftsführer ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ein häufiges Streitthema.

Organschaftlich bestellte GmbH-Geschäftsführer sind nach herrschender Meinung im arbeitsrechtlichen Sinne kei­ne Ar­beit­neh­mer, sondern gesetzliche Vertreter der GmbH.

Je nach Einzelfall kann aber auch ein als Geschäftsführer bezeichneter Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitnehmer sein. Im Regelfall handelt es sich dann eigentlich um leitende Angestellte.

Auf organschaftlich bestellte Geschäftsführer finden nicht die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern die BGB-Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung.

Das Europarecht stellt bei der Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft insbesondere auf die Weisungsabhängigkeit ab. Dies führt dazu, dass die Weisungsabhängigkeit eines GmbH-Geschäftsführers von der Gesellschafterversammlung – anders als im nationalen Recht – ausreichend sein kann, um die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.

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Urteil

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