Wann ist der Geschäftsführer einer GmbH
Arbeitnehmer und unter welchen Voraussetzungen muss die GmbH für einen Geschäftsführer Sozialabgaben abführen?
Der Thema GmbH-Geschäftsführer ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ein häufiges Streitthema.
Organschaftlich bestellte GmbH-Geschäftsführer sind nach herrschender Meinung im arbeitsrechtlichen Sinne keine Arbeitnehmer, sondern gesetzliche Vertreter der GmbH.
Je nach Einzelfall kann aber auch ein als Geschäftsführer bezeichneter Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitnehmer sein. Im Regelfall handelt es sich dann eigentlich um
leitende Angestellte.
Auf organschaftlich bestellte Geschäftsführer finden nicht die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern die BGB-Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung.
Das Europarecht stellt bei der Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft insbesondere auf die Weisungsabhängigkeit ab. Dies führt dazu, dass die Weisungsabhängigkeit eines GmbH-Geschäftsführers von der Gesellschafterversammlung – anders als im nationalen Recht – ausreichend sein kann, um die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen.
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