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Urteile - Diskriminierung

Arbeitsrecht

Dis­kri­mi­nie­rung ist die nicht ge­recht­fer­tig­te Be­nach­tei­li­gung ei­nes Men­schen auf­grund von Merk­ma­len, die er nicht selbst, ins­be­son­de­re durch sei­ne Leis­tung, be­ein­flus­sen kann.

§ 1 AGG ver­bie­tet in Be­nach­tei­li­gun­gen
  • we­gen des Al­ters,
  • we­gen ei­ner Be­hin­de­rung,
  • we­gen der eth­ni­schen Her­kunft oder aus Gründen der „Ras­se“,
  • we­gen des Ge­schlechts,
  • we­gen der Re­li­gi­on oder Welt­an­schau­ung,
  • we­gen der se­xu­el­len Iden­tität.
Immer wieder gerichtlich zu klären sind Diskriminierungen bei Bewerbungen, bei denen gegen das AGG verstoßen wurde aber auch Herabwürdigungen bei der Arbeit, die Grenzen überschreiten.

Betroffene haben ggf. Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.

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Urteil

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Alwine Grundheber, Trierweiler

Danke für dei Abwicklung. Würde Ihre Kanzlei in Nürnberg ansässig sein wäre ein Klage abzuwägen.

Peter Schneidzik, Nürnberg