Der
Betriebsrat hat in vielen Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes.
Für den Betriebsrat ist das
Betriebsverfassungsgesetz die maßgebliche Rechtsgrundlage.
Mitbestimmung bedeutet, dass der
Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen treffen darf.
Die Mitbestimmung kann unterschieden werden nach:
Informations- und Beratungsrechten
Anhörungsrechten
Zustimmungsverweigerungsrechten
Erzwingbare Mitbestimmung
Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen ergeben sich regelmäßig Meinungsverschiedenheiten, die von den Gerichten zu klären sind.
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