Polemische und ironisch formulierte Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht

Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist bei erhobenem Erfüllungseinwand hinsichtlich der titulierten Verpflichtung zur Zeugniserteilung (nur) zu prüfen, ob den formellen und inhaltlichen Mindestanforderungen an ein Arbeitszeugnis genügt ist.

Eine polemische und ironisch formulierte Leistungsbeurteilung genügt diesen Mindestanforderungen nicht. Ein derartiges „Zeugnis“ erfüllt den titulierten Anspruch zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Im Gütetermin haben die Parteien einen Beendigungsvergleich geschlossen, welcher die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindungszahlung vorsah. Ziffer 5) des Vergleichs lautet: „Der Beklagte wird der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis erteilen“. Der Vergleich ist nach Ablauf der Widerrufsfrist rechtskräftig geworden. Nachdem dieses zunächst nicht ausgestellt wurde, wurde während des anhängigen Beschwerdeverfahrens ein mit „Zeugnis“ überschriebenes Schreiben mit nachfolgendem Inhalt übermittelt:

„Aktenzeichen 7 Ca 2005/16 oder 413/15T der Kanzlei L

Zeugnis

Fr. N H war bei uns als Gebäudereinigungskraft, speziell im Objekt A Arkaden, eingesetzt. Geschlechter bezogen war Frau H sehr beliebt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.847 Beratungsanfragen

Obwohl es nur um kleinere Beträge ging, alles völlig professionell und erfolgreich abgewickelt. Sie haben das erreicht was ich seit fast einem Jahr ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung. Schnell, kompetent und im Preis angemessen.

Andreas Parchmann, Großbeeren