Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

Arbeitsrecht

Eine Tarifnorm, die dem Arbeitgeber untersagt, am 24. und am 31. Dezember Arbeitsleistung im Umfang von mehr als sechs Stunden zu fordern, setzt gleichzeitig die Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken, § 297 BGB. Sie begründet deshalb - für sich genommen - hinsichtlich der ausfallenden Arbeitsstunden weder eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers noch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Arbeitszeitgutschrift.


BAG, 29.06.2016 - Az: 5 AZR 617/15

ECLI:DE:BAG:2016:290616.U.5AZR617.15.0

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Ich bin mit allem sehr zu frieden. Freue mich auch über das Ergebnis. Insgeheim muss ich jetzt doch über diese Angelegenheit lachen :-))

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