Urteile - Arbeitszeit

Arbeitsrecht

Gesetzlich wird die Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz geregelt. Das Arbeitszeitgesetz regelt die Bereiche Mehrarbeit, Überstunden, Feiertagsarbeit und den Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. Ergänzt wird es durch weitere Bestimmungen in der Gewerbeordnung, im Ladenschlussgesetz, dem Arbeitsförderungsgesetz (für Kurzarbeit) und dem Beschäftigungsförderungsgesetz.

Grundsätzlich beschreibt der Begriff Arbeitszeit die Zeit vom Beginn der Arbeit bis zum Ende. Pausen über 15 Minuten werden nicht mitgerechnet.

Doch was zählt konkret alles zur Arbeitszeit? Wie hoch ist die erlaubte maximale Arbeitszeit? Hierzu sind die Gerichte in zahlreichen Fällen bemüht worden.

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Urteil

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Tanja Benko-Tögel

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Peter Wutz, Waldmünchen