Jedes
Arbeitsverhältnis wird durch einen
Arbeitsvertrag begründet. In diesem werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner verankert.
Die Vertragsgestaltung unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Der Arbeitsvertrag kann im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, den
Tarifverträgen und
Betriebsvereinbarungen, dem
Arbeitnehmerschutz und nicht zuletzt dem Richterrecht frei ausgehandelt werden.
Arbeitsverträge unterliegen der Inhaltskontrolle - nicht jede Regelung ist zulässig. Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Arbeitvertrag oder eine einzelne Klausel Bestand hat, sollte ein
Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragt werden.
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