Als
Arbeitsschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden.
Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den
Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.
Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen.
Der Begriff
Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Beispielsweise liegt auch in folgenden Fällen grundsätzlich ein Arbeitsunfall vor:
- Unfall bei Ausübung eines Ehrenamtes
- Unfall bei Pflege eines nahen Angehörigen im eigenen Wohnhaus
- Unfall während des Schulbesuchs
- Unfall eines Kindes während des Kitabesuchs
- Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall
Wegeunfälle sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Dabei ist nicht nur der direkte Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit versichert, auch bestimmte Umwege können unter Unfallversicherungsschutz stehen
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