Arbeitslos ist ein
Arbeitnehmer, der die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
- er darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit)
- er muss sich bemühen, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)
- er muss den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vor Beginn seiner Arbeitslosigkeit zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war und dass der
Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer abgeführt hat - zudem müssen die anspruchsbegründenden zwölf Beschäftigungsmonate innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit absolviert worden sein.
Hat sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, tritt gemäß eine Sperrzeit ein. Für die Dauer der Sperrzeit ruht der Arbeitslosengeldanspruch.
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