Dienstliche Beurteilungen und Mobbing

Arbeitsrecht

Rechtmäßige dienstliche Beurteilungen sind vom Beurteilten hinzunehmen und begründen kein Mobbing oder eine Haftung des Arbeitgebers, wenn aus den Beurteilungen heraus kein Schikanewillen erkennbar ist. Wenn es zu zum Aufgabenbereich eines Vorgesetzten gehört, einen Mitarbeiter zu beurteilen, um damit der Firmenleitung eine Grundlage für ihre Entscheidung zu liefern, das Arbeitsverhältnis mit ihm fortzusetzen oder den Arbeitnehmer zu befördern, so ist der beurteilende Vorgesetzte auch nicht nur auf eigene Beobachtungen angewiesen sondern berechtigt, über Leistung und Verhalten des Mitarbeiters Informationen durch Befragung von Kollegen einzuholen.

Dies ist auch im Interesse des betroffenen Arbeitnehmers notwendig, da ausschließlich vom Vorgesetzten durch eigene Beobachtungen gewonnene Erkenntnisse in der Regel kein umfassendes Bild des Mitarbeiters ergeben können. Natürlich ist es erforderlich, bei der Gewinnung von Informationen durch Kollegen des zu Beurteilenden mit der nötigen Objektivität, Diskretion und Zurückhaltung vorzugehen.

Wenn diese Grundsätze eingehalten werden, liegt kein rechtswidriges Verhalten vor.

Letzte Änderung: 28.06.2018

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