Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Dienstvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich im Allgemeinen um einen gegenseitigen. entgeltlichen Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gültig. In diesem Fall ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zusammenzufassen (§ 2 Nachweisgesetz).
Ein befristeter Arbeitsvertrag erfordert jedoch die Schriftform (§ 14 Absatz 4 TzBfG). Eine mündliche Befristung ist unwirksam und der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Einfacher ist es für beide Parteien jedoch immer, den Vertragsinhalt schriftlich niederzulegen. So kann der Inhalt konkret bestimmt werden und spätere Streitigkeiten lassen sich vermeiden.
Bei der Vertragsgestaltung sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes.
Der Arbeitsvertrag sollte zumindest die folgenden Punkte enthalten:
Letzte Änderung: 21.08.2023
Verifizierter Mandant
Britta Dykstra, Hennef