Eine Betriebsrentenbescheinigung ist eine Bescheinigung über eine bestehende unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft. Besteht eine solche, so ist der
Arbeitgeber gem. § 4 a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet, dem
Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung enthält die bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaften bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze.
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