Beim Arbeitskampf handelt es sich um eine kollektive Maßnahme der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gegen den Sozialpartner, um ein bestimmtes, im Verhandlungswege - z.B. bei der Ausgestaltung Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen - nicht durchsetzbares, Ziel zu erreichen.
Typische Ausprägungen des Arbeitskampfes sind Streik, Aussperrung und Boykott.
Das Arbeitskampfrecht ist ein notwendiger Teil eines funktionierenden Tarifvertragssystems, da so das erforderliche Verhandlungsgleichgewicht der sozialen Gegenspieler gewährleistet wird.
Führt ein Streik anderer Arbeitnehmer desselben Betriebs zu einer Betriebsstörung, wird der Arbeitgeber von der Vergütungspflicht frei. Während eines Streikes tragen die arbeitswilligen Arbeitnehmer im bestreikten Betrieb das Arbeitskampfrisiko.
Letzte Änderung: 17.09.2023
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