[AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2017]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2017]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                            November 2017 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt
beitragsfrei

Das Bundessozialgerichts hat entschieden, dass für ein "betriebliches
Ruhegeld" aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers keine
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind, solange
die Zahlung Überbrückungsfunktion hat. Mit Renteneintritt, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2919/ueberbrueckungsleistungen-des-arbeitgebers-bis-zum-renteneintritt-beitragsfrei

>> Arbeitnehmerüberlassung und der Gemeinschaftsbetrieb

Die Arbeitnehmerüberlassung ist von einer Tätigkeit des Arbeitnehmers in
einem gemeinsamen Betrieb zu unterscheiden. Um Arbeitnehmerüberlassung
handelt es sich nicht, wenn die Arbeitnehmer in einen
Gemeinschaftsbetrieb entsandt werden, zu dessen gemeinsamer Führung sich
ihr [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3500/arbeitnehmerueberlassung-und-der-gemeinschaftsbetrieb

>> Teilzeitarbeit und die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung

Paragraf 4 Nrn. 1 und 2 der am 6. Juni 1997 geschlossenen
Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG
des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB
geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in geänderter
Fassung und Art. 4 der Richtlinie 2006/54/EG des [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2920/teilzeitarbeit-und-die-berechnung-der-betrieblichen-altersversorgung

>> AGG-Hopper kriegen keine Entschädigung!

Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist nur zu
gewähren, wenn es sich um einen echten Bewerber gehandelt hat. Dies ist
zu verneinen, wenn sich jemand nicht ernsthaft um die Stelle bewirbt,
sondern von vornherein nur die Zahlung einer Entschädigung anstrebt. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/1521/agg-hopper-kriegen-keine-entschaedigung

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Entgeltfortzahlung und die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zwischen
Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit
Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen
Berechnung von Sozialkassenbeiträgen - vermutete Schwarzgeldabrede
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des
Baugewerbes
Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste
Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen
Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Smartphone-App mit
Kundenfeedbackfunktion
Verdachtskündigung bei Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im
Geldkoffer?
Begriff der „politischen Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz
Baden-Württemberg ist weit auszulegen
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage
Arbeitszeugnis muss nicht auf gut Glück abgeholt werden!
Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers - Auflösungsantrag
Ausgleich für Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten
Jüngere Arbeitnehmer mit geringerem Kündigungsschutz
Kopftuchverbot für Referendarinnen
Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem
Unionsrecht vereinbar
Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
Betriebsübergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Arbeitszeitrichtlinie für Vertreter sogenannter „Kinderdorfeltern“
Betriebsübergang bei Auflösung eines kommunalen Unternehmens
Zuschläge für ungeplante Überstunden
Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
Zulage im Beschlussverfahren

Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
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Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden. https://www.anwaltonline.com/beratung/arbeitsvertragspruefung
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*2* Das Thema des Monats >> Mobbing am Arbeitsplatz

>> Was lässt sich gegen Mobbing unternehmen?

Der betroffene Arbeitnehmer sollte zunächst die für
Personalangelegenheiten zuständige Stelle des Arbeitgebers darauf
hinweisen, dass gegen ihn arbeitsrechtlich verbotenes Mobbing ausgeübt
wird. Dieser Hinweis sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und
eine genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens enthalten und den
oder die Täter benennen. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/215/was-laesst-sich-gegen-mobbing-unternehmen

>> Welche weiteren Rechte hat ein gemobbter Arbeitnehmer?

Wenn die Wahrnehmung des Beschwerderechts nicht ausreicht, um das
Mobbing innerhalb einer vom betroffenen Arbeitnehmer gesetzten Frist
abzustellen, steht ihm nach der Rechtsprechung wiederum nach vorheriger
Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung gem. § 273
BGB zu.
Dies bedeutet, dass die Arbeitsleistung nicht erbracht werden muss, der
Lohnanspruch aber erhalten bleibt. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/214/welche-weiteren-rechte-hat-ein-gemobbter-arbeitnehmer

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in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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