[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2017]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2017]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                                Juni 2017 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

Das Erfordernis einer aktenkundigen zustimmenden Befassung des
zuständigen Ministers mit der Allgemeinverbindlicherklärung vor deren
Erlass ist erfüllt, wenn die Bundesregierung auf dessen Kabinettvorlage
dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 3 TVG
zustimmt. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tarifvertrag/tarifvertrag_167_wirksamkeit_einer_allgemeinverbindlicherklaerung.html

>> Benachteiligende Rückzahlungsklausel der Weihnachtsgratifikation

Die Rückzahlungsklausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag, nach
der eine Weihnachtsgratifikation zurückgefordert werden kann, soweit es
zu einem "Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des
Folgejahres" kommt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i.S.d. §
307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sie auch in Fällen greift, in
denen die [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/4376/benachteiligende-rueckzahlungsklausel-der-weihnachtsgratifikation

>> Vorübergehender Bedarf bei Abschlusses des befristeten
Arbeitsvertrages?

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der
Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (vgl. BAG, 27.7.2016 - Az: 7
AZR 545/14). Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ist von
der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des
[...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/408/voruebergehender-bedarf-bei-abschlusses-des-befristeten-arbeitsvertrages

>> Fehlender Schutz bei Entlassung von Beamten mit Behinderungen

Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000
zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist im Licht des mit dem
Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 im Namen der
Europäischen Gemeinschaft genehmigten Übereinkommens der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und in
Verbindung mit dem in den [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/829/fehlender-schutz-bei-entlassung-von-beamten-mit-behinderungen

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Vom Reiseveranstalter eingeräumter Rabatt stellt keinen Arbeitslohn der
Reisebüroangestellten dar
Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung
Annahmeverzug und Hausverbot
Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben
Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung
Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines
Dienstfahrzeugs einen Tankadapter einzubauen
Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils

Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
************************************************************************ Arbeitsvertragsprüfung für € 84,95 incl. MwSt.!

Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden. https://www.anwaltonline.com/beratung/arbeitsvertragspruefung
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*2* Das Thema des Monats >> Urlaub

Rechtsgrundlage für den Erholungsurlaub der Arbeitnehmer ist das
Bundesurlaubsgesetz (daneben gibt es unbezahlten Urlaub bei
entsprechender Vereinbarung, Bildungsurlaub für Betriebsvertreter,
Erziehungsurlaub / Elternzeit nach Bundeserziehungsgeldgesetz).

Einzelheiten der Regelung des Bundesurlaubsgesetzes:

Der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer beträgt 20 Werktage, bei einer
6-Tage-Woche 24 Werktage jährlich. Bei Jugendlichen unter 18 J. beträgt
der Mindesturlaub 25 Werktage - unter 17 J. 27 Werktage und unter 16 J.
30 Werktage; Schwerbehinderte erhalten zusätzlichen Urlaub an 5
Arbeitstagen. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Verkürzung ist
nicht zulässig, wohl aber ist eine Verlängerung des Urlaubsanspruchs ist
möglich; dabei ist das Günstigkeitsprinzip zu beachten. Häufig sind
arbeits- oder tarifvertraglich mehr Tage vorgesehen.
Die Wartezeit für den erstmaligen vollen Urlaubsanspruch beträgt 6
Monate. Teilurlaub nach dem Zwölftelungsprinzip (s.u.) gibt es nur, wenn
die Wartezeit im laufenden Kalenderjahr nicht mehr erfüllt wird oder der
Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit ausscheidet oder der Arbeitnehmer
nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidet.
Aufgerundet wird ab 0,5 Urlaubstagen.

Werktage sind in Arbeitstage nach folgender Formel umzurechnen: [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/205/urlaub

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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen,
in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit und prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis
auf Herz und Nieren.

https://www.anwaltonline.com/beratung/arbeitszeugnischeck
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Petra Plewa, Bottrop