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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Mai 2017]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Mai 2017]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                                 Mai 2017 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und das Vorliegen eines
Gemeinschaftsbetriebes

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ist nicht
unternehmens-, das heißt arbeitgeberübergreifend ausgestaltet.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind bei der
Berechnung der für die Anwendbarkeit des 1. Abschnitts des
Kündigungsschutzgesetzes [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2708/anwendung-des-kuendigungsschutzgesetzes-und-das-vorliegen-eines-gemeinschaftsbetriebes

>> Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Das Umkleiden ist Teil der vom Arbeitnehmer geschuldeten und ihm zu
vergütenden Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer
bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden
muss. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/548/umkleidezeit-ist-arbeitszeit

>> Fehlerhaft durchgeführtes Abfindungsprogramm

Für die Änderung einer Betriebsvereinbarung, in der die Auswahl von
Interessierten für ein freiwilliges Abfindungsprogramm vereinbart wird,
ist die Schriftform erforderlich. Wurde das Abfindungsprogramm dann
fehlerhaft durchgeführt, etwa weil die Durchführung des
Auswahlverfahrens nicht [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3493/fehlerhaft-durchgefuehrtes-abfindungsprogramm

>> Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem -
unberechtigten - Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung
des Betroffenen nicht als sog. "echte" Druckkündigung sozial
gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden
wirtschaftlichen [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2709/druckkuendigung-nach-ausserdienstlicher-straftat

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Wer kann eine dienstliche Beurteilung erstellen?
Herausragende Leistungen von Beamten
Zulässige Privilegierung einschlägiger Berufserfahrung beim selben
Arbeitgeber
Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten
Vorteil
Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit
Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin erhält Entschädigung
Kündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats
AGG-Hopping und der Rechtsmissbrauchseinwand

Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
************************************************************************ Arbeitsvertragsprüfung für € 84,95 incl. MwSt.!

Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden. https://www.anwaltonline.com/beratung/arbeitsvertragspruefung
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*2* Das Thema des Monats >> Ramadan und Arbeitsrecht

Mit dem Ramadan beginnt alljährlich für muslimische Arbeitnehmer die
Fastenpflicht. Dies wirkt sich nicht nur im privaten Leben aus, es gibt
auch konkrete arbeitsrechtliche Schnittpunkte. Während des Ramadans
dürfen Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder essen noch
trinken. Sobald dies Auswirkungen auf die Arbeitspflicht oder
Arbeitsproduktivität hat, sind hierdurch auch die Interessen des
Arbeitgebers betroffen. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer -
sofern kein Urlaub genommen wurde - selbstverständlich auch im Ramadan
verpflichtet ist, seine gesamte Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur
Verfügung zu stellen.

Die Arbeitspflicht (§ 611 Abs. 1 BGB) kollidiert schnell mit der
Fastenpflicht bzw. der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 2 GG).
Schlafmangel und eine geminderte Arbeitsfähigkeit sind nicht
ungewöhnlich. Insbesondere bei körperlicher Anstrengung oder hohen
Temperaturen kann die Konzentrationsfähigkeit und die
Arbeitsproduktivität drastisch sinken, die Gefahr von Arbeitsunfällen
steigt an. Im Extremfall kann der Arbeitgeber gar nicht mehr arbeiten
oder er verweigert die Arbeitsleistung.

Es gilt hier zwar der Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/234/ramadan-und-arbeitsrecht

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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen,
in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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auf Herz und Nieren.

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