[AnwaltOnline - Arbeitsrecht März 2017]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht März 2017]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                                März 2017 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Aufklärungspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die negativen
Folgen der Teilzeit auf die betriebliche Altersvorsorge

Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht
verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit
für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären.

Der Arbeitgeber hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so
zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers zu wahren, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3905/aufklaerungspflicht-des-arbeitgebers-in-bezug-auf-die-negativen-folgen-der-teilzeit-auf-die-betriebliche-altersvorsorge

>> Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang und das
Widerspruchsrecht

Wird der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB weder
über den Sitz der Übernehmerin noch über das für die Übernehmerin
zuständige Registergericht informiert und fehlen zudem vollständige
Angaben über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs,
entspricht das [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/1340/fehlerhafte-unterrichtung-ueber-einen-betriebsuebergang-und-das-widerspruchsrecht

>> Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung

Ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG
verhindert den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 Abs. 1 BGB
erforderlichen Leistungserfolg auch dann, wenn der Urlaubszeitraum
bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war und der
Arbeitgeber [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/4069/beschaeftigungsverbot-nach-urlaubsfestlegung

>> DRK-Schwestern - Arbeitnehmer im Sinn der Leiharbeitsrichtlinie?

Art. 1 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit ist dahin
auszulegen, dass die durch einen Verein, der keinen Erwerbszweck
verfolgt, gegen ein Gestellungsentgelt erfolgende Überlassung eines
Vereinsmitglieds an ein entleihendes Unternehmen, damit das Mitglied [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3491/drk-schwestern-arbeitnehmer-im-sinn-der-leiharbeitsrichtlinie

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“
durch Freizeit ausgleichen
Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung und des Alters
Massenentlassungen sind genehmigungsbedürftig
Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung
Kopftuchverbot in Kindertagesstätten
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern
Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
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Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.
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*2* Das Thema des Monats >> Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen, so handelt es
sich um ein Arbeitgeberdarlehen. Abzugrenzen von Arbeitgeberdarlehen
sind Vorschüsse und Abschlagszahlungen. Üblicherweise vergibt der
Arbeitgeber ein solches Darlehen zu sehr günstigen Konditionen.
Grundsätzlich unterscheidet es sich jedoch kaum von einem normalen
Darlehen. Daher kommen auch die normalen zivilrechtlichen Vorschriften
des Darlehensvertrages zur Anwendung, sofern nicht ein anderes
vereinbart wurde.
Arbeitnehmerdarlehen werden i.d.R. für bestimmte Zwecke vergeben, so
z.B. zum Kauf von Wohneigentum oder zur Finanzierung von
Fortbildungsmaßnahmen. Ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufs eigener
Produkte ist indes nicht zulässig.
Vergibt ein Arbeitnehmer Arbeitgeberdarlehen, so muß er den
Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Teilzeitkräften sind die gleichen
Bedingungen aufzuerlegen wie Vollzeitkräften (BAG, 27.7.1994 - Az: 10
AZR 538/93). Bei Verschuldung oder Lohnpfändung kann der Arbeitgeber ein
Darlehen jedoch verweigern.

Ein jedes Darlehen sollte zur Sicherheit der Vertragspartner mit einem
Darlehensvertrag einhergehen, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/26/arbeitgeberdarlehen

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in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
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Ich war angenehm ueberrasched, da ich nicht mit so einer schnellen und hoch qualitativen Antwort gerechnet hatte.

Udo Stadtsbuchler, San Pedro de Alcantara

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