[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2017]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2017]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                             Februar 2017 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Wenn der Lohn zu spät gezahlt wird, kostet das 40 €!

Das LAG Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn
verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288
Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen
hat.

Nach dem 2014 neu eingefügten § 288 Absatz 5 BGB hat der Gläubiger einer
Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des durch
den Verzug entstehenden konkreten Schadens Anspruch auf [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/4312/wenn-der-lohn-zu-spaet-gezahlt-wird-kostet-das-40-€

>> Frauen bei gleicher Arbeit weniger Lohn gezahlt - Nachzahlungsanspruch?

Werden Frauen bei gleicher Arbeit niedrigere Stundenlöhne als Männern
gezahlt, so haben die betroffenen Frauen einen Nachzahlungsanspruch
hinsichtlich aller Lohnbestandteile (Arbeitslohn, Urlaubsentgelt,
Weihnachtsgeld und Abwesenheitsprämien). Im vorliegenden Fall ging es um
einen Stundenlohn von 8,45 € bzw. 8,16 € für Frauen und 9,65 € bzw. 9,66
€ die Männer für die gleiche [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/4313/frauen-bei-gleicher-arbeit-weniger-lohn-gezahlt-nachzahlungsanspruch

>> Schadensersatzanspruch Drittbetroffener bei Streik

Wie ein Streik kann auch schon der Aufruf zu Arbeitsniederlegungen
unmittelbar in das Recht des zu bestreikenden Arbeitgebers an seinem
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingreifen. Dies
verpflichtet bei Rechtswidrigkeit der Kampfmaßnahme und bei schuldhaftem
Handeln zum Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB gegenüber dem
Kampfgegner. Dessen unmittelbare Kampfbetroffenheit folgt aus [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3640/schadensersatzanspruch-drittbetroffener-bei-streik

>> Entfernung "betriebsstörender" Arbeitnehmer

Nach § 104 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die
Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser
durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75
Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische
oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt
ernstlich gestört. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/1233/entfernung-betriebsstoerender-arbeitnehmer

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen -
Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2013)
Aus Schwarzarbeit kann kein vertraglicher Anspruch auf Lohn hergeleitet
werden
Altersgrenze für Auswahlverfahren zur Einstellung in Polizeivollzugsdienst
Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung
Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung
durch einen Dritten
Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit für die Landwirtschaft
Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen
Echte Druck(änderungs)kündigung
Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für
Beamte verfassungsgemäß
Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung
Befristung - Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG
Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungsverhältnis
Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen
Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?
Marzipantorte zu Weihnachten?
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
************************************************************************ Arbeitsvertragsprüfung für € 84,95 incl. MwSt.!

Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.
https://www.anwaltonline.com/beratung/arbeitsvertragspruefung
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*2* Das Thema des Monats >> Fortbildung des Arbeitnehmers

Die Arbeitsanforderungen wandeln sich ständig, so dass ein
entsprechender Druck für den Arbeitnehmer entsteht, sich mittels
Fortbildungen auf dem Laufenden zu halten. Dies ist verständlicherweise
auch im Interesse des Arbeitgebers, so dass ein Arbeitnehmer mitunter
den Eindruck erhalten kann, dass ein ständiger Fortbildungsdruck auf ihn
ausgeübt wird. Doch eine Pflicht zur Fortbildung besteht seitens des
Arbeitnehmers nicht direkt. Fortbildungen sind regelmäßig freiwillig -
nur dann wenn die Fortbildung zur Erfüllung der Arbeitsleistung
notwendig ist, besteht eine Pflicht zur Teilnahme an entsprechenden
Fortbildungen. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall die Teilnahme
verpflichtend anordnen. Bei der Anordnung der Fortbildung ist der
Arbeitgeber dennoch gehalten, auf Interessen der betroffenen Arbeitgeber
Rücksicht zu nehmen - dies bedeutet, dass insbesondere Ort und Zeitraum
der Fortbildung bedacht werden sollten. Auch ist der Betriebsrat (sofern
vorhanden) bei angeordneten Maßnahmen zu beteiligen, da diesem insoweit
ein Mitbestimmungsrecht zusteht.

Geht es um freiwillige Fortbildungsmaßnahmen oder Weiterbildungen, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/159/fortbildung-des-arbeitnehmers

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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen,
in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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auf Herz und Nieren.
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*5* (P) (C) 2017
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