[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2016]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2016]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2016 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/ *
* ISSN: 1619-7135 *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile >> Blumengießen - Betriebsrat darf mitbestimmen!

Die Parteien streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten nach §
87 BetrVG und in diesem Zusammenhang über die Frage, ob der Arbeitgeber
verpflichtet ist, bestimmte Anordnungen gegenüber den Arbeitnehmern zu
unterlassen. Konkret ging es um Regelungen bezüglich des persönlichen
Verhaltens am Arbeitsplatz insbesondere hinsichtlich Sauberkeit und
Aufgeräumtheit. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/1228/blumengiessen-betriebsrat-darf-mitbestimmen

>> Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen in Kleinbetrieben

Auch in einer Arztpraxis mit nur wenigen Beschäftigten darf ein
Arbeitszeugnis vom Personalleiter unterzeichnet werden. Dem steht weder
entgegen, dass die Inhaberin der Praxis selbst zur Zeugniserteilung
verurteilt worden ist, noch sonstige Gesichtspunkte.

Die Anforderungen an die unterzeichnende Person ergeben sich aus dem
Zweck des Arbeitszeugnisses. Es soll zum einen dem [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/623/unterzeichnung-von-arbeitszeugnissen-in-kleinbetrieben

>> Abfindungszahlen befristet Beschäftigter dürfen keine
Benachteiligung darstellen!

Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
vom 18. März 1999, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom
28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete
Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahin auszulegen, dass der Begriff
„Beschäftigungsbedingungen“ die Ausgleichszahlung umfasst, die ein
Arbeitgeber [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/1513/abfindungszahlen-befristet-beschaeftigter-duerfen-keine-benachteiligung-darstellen

>> Mindestkörpergröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
- Diskriminierung?

Die Festsetzung einer Mindestkörpergröße von 1,60 m für die Einstellung
in den Polizeivollzugsdienst ist sachlich gerechtfertigt, um eine
störungsfreie Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben zu gewährleisten. Die
Festlegung der Mindestgröße von 1,60 m ist auch mit höherrangigem Recht,
namentlich [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/1514/mindestkoerpergroesse-fuer-die-einstellung-in-den-polizeivollzugsdienst-diskriminierung

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Aufgliederung in verschiedene Einzelgesellschaften - Betriebsübergang?
Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen
Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge
Massenentlassung - Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat
Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags -
Sozialkassenverfahren des Baugewerbes
Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen -
Sozialkassenverfahren des Baugewerbes
Betriebsrentenanwartschaft - beitragsbezogene Leistungszusage
Beförderung aufgrund des Geschlechts?
Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines
dauerhaften Bedarfs
Verzinsung eines Versorgungskapitals
Kürzung einer betrieblichen Witwenrente bei großem Altersunterschied
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen
Wiederverheiratung
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/

************************************************************************Arbeitsvertragsprüfung für € 84,95 incl. MwSt.!

Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.
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*2* Das Thema des Monats >> Weihnachtsgeld

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich ebenso wie beim Urlaubsgeld um eine
Sonderzuwendung oder Gratifikation, die vom Arbeitgeber freiwillig an
den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Sinn dieser Zuwendung ist es
regelmäßig, sowohl Anreiz für zukünftige Leistungen als auch Anerkennung
für geleistete Arbeit und Betriebstreue zu sein. Weihnachtsgeld kann
jedoch verschieden kategorisiert werden: als reine Gehaltszahlung,
Prämie für geleistete Arbeit und/oder Betriebstreue oder auch als
Mischung aus diesen Punkten.

Anspruch

Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung von
Weihnachtsgeld, vielmehr handelt es sich um Tarifvereinbarungen oder
aber individual-arbeitsvertragliche Regelungen, betriebliche Übung oder
Betriebsvereinbarungen. Von einer betrieblichen Übung wird in der Regel
dann gesprochen, wenn in der Vergangenheit vorbehaltlos eine
Weihnachtsgratifikation über mindestens 3 Jahre ausgezahlt wurde. Die
Zahlung kann in diesem Fall grundsätzlich im 4. oder späteren Jahren
nicht verweigert werden. Es kommt hierfür bei der Zahlung insbesondere
darauf an, daß diese vorbehaltlos erfolgte - wird jeder Arbeitnehmer
schriftlich in jedem Jahr darüber informiert, daß es sich bei der
Zahlung um eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung handelt,
so liegt keine vorbehaltlose Zahlung vor und eine betriebliche Übung
kann nicht entstehen. Der Vorbehalt kann sich aber u.a. auch aus der Art
und Weise der Zahlung ergeben, z.B. daraus, dass die Gratifikation
jeweils in unterschiedlicher Höhe gewährt wird. Mit dem Weihnachtsgeld
sollte man in diesem Fall besser nicht fest rechnen. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/kategorien/26/weihnachtsgeld
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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen,
in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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auf Herz und Nieren.
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

>> Kontakt

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*5* (P) (C) 2016
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Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

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