[AnwaltOnline - Arbeitsrecht April 2016]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht April 2016]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                               April 2016 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Schmuckdiebstahl auf der Arbeit - haftet der Arbeitgeber?

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer Uhren und Schmuck im Wert
von 20.000 Euro in den Rollcontainer seines Schreibtisches seines Büros
gelegt und verschlossen zu haben, dann aber nicht wie geplant zur Bank
gebracht. Es kam wie es kommen musste, das Büro war wenige Tage später
aufgeschlossen, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3472/schmuckdiebstahl-auf-der-arbeit-haftet-der-arbeitgeber

>> Rückforderung von Weiterbildungskosten - unangemessene Benachteiligung

Musste sich ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
vertraglich verpflichten, so stellt dies eine unangemessene
Benachteiligung dar, wenn die zu leistende Rückzahlung das monatliche
Brutto-Einkommen um ein Vielfaches übersteigt und es nur eine grobe
jährliche Staffelung [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/3473/rueckforderung-von-weiterbildungskosten-unangemessene-benachteiligung

>> Voller Jahresurlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli?

Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres
begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen
Vollurlaubsanspruch erwerben. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/4064/voller-jahresurlaub-bei-arbeitsbeginn-am-1-juli

>> Erklärung des Arbeitnehmers über vorzeitiges Ausscheiden -
Schriftform erforderlich!

Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit
vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu
erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gemäß § 623 BGB zwingend
der Schriftform. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/396/erklaerung-des-arbeitnehmers-ueber-vorzeitiges-ausscheiden-schriftform-erforderlich

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Befristetes Arbeitsverhältnis im Profifußball - Punkteprämie
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst
Arbeitgeber darf den Browserverlauf auswerten!
Befristetes Arbeitsverhältnis an einer Europäischen Schule
Altersdiskriminierung bei Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
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Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.
https://www.anwaltonline.com/beratung/arbeitsvertragspruefung
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*2* Das Thema des Monats >> Internetüberwachung

Die private Nutzung des betrieblichen Internetzugangs
birgt ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential mit sich,
insbesondere kommt es immer wieder zu arbeitgeberseitigen Kündigungen,
wenn z.B. pornografische Inhalte aufgerufen werden (z.B. BAG, 21.11.2012
- Az: 2 AZR 186/11).
Doch wie kommt der Arbeitgeber an die Information, welche Seiten der
Arbeitnehmer konkret besucht hat. Während z.B. Filesharing-Aktivitäten
noch durch eine entsprechende Abmahnung und die daraufhin erfolgte
Nachforschung zu begründen wären, kommt es z.B. beim Aufruf von
"schlüpfrigen" Inhalten vergleichsweise selten zu Hinweisen von außen.
Hier hat in aller Regel eine interne Überwachung der Online-Aktivitäten
stattgefunden. Die Frage, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in
diesem Zusammenhang stellen (sollten) ist: Wann und wie ist eine solche
Überwachung überhaupt zulässig und wie verträgt sich das alles mit dem
Datenschutz? [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/190/internetueberwachung-am-arbeitsplatz


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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
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in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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*5* (P) (C) 2016
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