[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2016]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2016]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                             Februar 2016 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Kündigung wegen Forderung nach Überstundenbezahlung

Eine Kündigung verstößt in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie
Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst
sind. Dabei geht es vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder
auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Der Vorwurf
willkürlicher, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2668/kuendigung-wegen-forderung-nach-ueberstundenbezahlung

>> Kündigung im Briefkasten - Kein Zugang an einem Sonntag

Die Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
entfaltet ihre Wirkung erst mit Zugang beim Empfänger. Zugegangen ist
die Kündigungserklärung, wenn sie derart in den Machtbereich des
Empfängers gelangt, dass dieser sich unter normalen Umständen von ihrem
Inhalt Kenntnis [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2669/kuendigung-im-briefkasten-kein-zugang-an-einem-sonntag

>> Betriebsratsanhörung bei beabsichtigter Kündigung und die
Informationspflichten des Arbeitgebers

Bei der Unterrichtung über die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung
nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG darf der Arbeitgeber ihm bekannte
Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des
Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2670/betriebsratsanhoerung-bei-beabsichtigter-kuendigung-und-die-informationspflichten-des-arbeitgebers

>> Sittenwidrige Vergütung

Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und
der Vergütungshöhe liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal
zwei Drittel der üblicherweise gezahlten Vergütung erreicht. Ein Anlass,
von dieser Richtgröße im Sinne einer Heraufsetzung der
Zwei-Drittel-Grenze [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/4296/sittenwidrige-verguetung

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Kündigung wegen Adipositas?
Tarifvertrag mit CGZP war vorsätzliche Umgehung von Lohngesetz
Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V. (NAG) nicht tariffähig
Deutsches Tarifrecht verstößt nicht gegen Grundsatz der Freizügigkeit
Ablösung verbandstariflicher Regelungen
Benachteiligung von Amazon-Betriebsräten - Landesarbeitsgericht weist
Klagen ab
Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens
Berufsunfähigkeitsrenten - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts?
Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
Beamtin muss Nebentätigkeitsvergütung teilweise abliefern
Dienstentfernung eines Justizobersekretärs
Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter
Urlaubsabgeltungsanspruch und der Tod des Arbeitnehmers
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
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Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.
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*2* Das Thema des Monats >> Überstundenvergütung

Arbeitet ein Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus, so
handelt es sich i.d.R. um Überstunden. Eine gesetzliche Regelung ob und
wie diese Arbeitszeit zu vergüten ist, existiert nicht. Nur bei
Berufsausbildungsverhältnissen sind Überstunden besonders zu vergüten
oder durch Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 3 BBiG).
Aus diesem Grund wird die Frage der Überstundenvergütung oft in Tarif-
oder Einzelverträgen oder durch Betriebsvereinbarung geregelt. Hier wird
oft vereinbart, daß Überstunden nicht in Geld vergütet werden, sondern
durch Freizeit auszugleichen sind. Grundsätzlich kann natürlich auch
eine Vergütung in Geld vereinbart werden. Im Rahmen einer
tarifvertraglichen Regelung werden i.d.R. auch die zu zahlenden
Überstundenzuschläge geregelt. Üblich ist an Werktagen ein Zuschlag von
25%, an Sonn- und Feiertagen einer von 50%.
Die Vertragspartner können ebenso vereinbaren, daß sämtliche Überstunden
mit dem Gehalt abgegolten sind, sofern es sich um ein nicht
tarifgebundenes Arbeitsverhältnis handelt. Die Grenze ist hier [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/261/ueberstundenverguetung

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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen,
in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
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*5* (P) (C) 2016
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Jürgen Linnerz, Neuss