[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Januar 2016]

Arbeitsrecht

[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Januar 2016]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                              Januar 2016 *
* von https://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile >> Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

Die aus § 1 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 KSchG folgende Verpflichtung des
Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung
an einem anderen - freien - Arbeitsplatz zu beschäftigen, erstreckt sich
grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen
Betrieb oder Betriebsteil des Unternehmens. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2663/betriebsbedingte-kuendigung-freier-arbeitsplatz

>> Vorgesetzten beleidigt - Kündigungsgrund?

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer in einem vertraulichen
Wiedereingliederungsgespräch den Wunsch geäußert, künftig in einem
anderen Team zu arbeiten, weil der bisheriger Teamleiter ein
„Kollegenschwein“ sei. Die Reaktion des Arbeitgebers war eine
außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Das empfand [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2664/vorgesetzten-beleidigt-kuendigungsgrund

>> Fehlverhalten des Ehemanns ist kein Kündigungsgrund!

Bei Arbeitsverhältnissen, die nicht dem Schutz von § 1
Kündigungsschutzgesetz unterliegen, muss der Arbeitgeber bei seiner
Kündigung die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beachten. Bei
der Prüfung der Treuwidrigkeit einer Kündigung ist § 242 BGB im Lichte
des Art. 12 Abs. 1 GG auszulegen und anzuwenden: Der Arbeitgeber hat im
Fall der Kündigung im Kleinbetrieb ein durch Art. [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/2665/fehlverhalten-des-ehemanns-ist-kein-kuendigungsgrund

>> Verzicht auf außerhalb des Vertrags liegende Ansprüche ist eine
überraschende Klausel

Enthält ein Angebot zur Änderung einer bestimmten Versorgungszusage in
AGB des Arbeitgebers weitergehend auch eine Verzichtserklärung auf
andere, nach dem Erscheinungsbild des Vertrages nebst erläuterndem
Begleitschreiben und den sonstigen Umständen bei Vertragsschluss
außerhalb des [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/392/verzicht-auf-ausserhalb-des-vertrags-liegende-ansprueche-ist-eine-ueberraschende-klausel

>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

Verlangen der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit
Ausschlussfrist im Insolvenzplan für die Klage bei bestrittener Forderung
Keine Anrechnung eines vorausgegangenen Praktikums auf die Probezeit im
Berufsausbildungsverhältnis
Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags - Dauerhafte Nachtarbeit
Vergabe öffentlicher Aufträge mit Mindestlohnvorgabe
Kündigung wegen verteilen Flugblättern?
Entlassung im Sinne der Richtlinie über Massenentlassungen
Diese Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/urteile/
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Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag erhalten oder erstellt? Nicht jede
Klausel ist zwangsläufig zulässig. So kommt einem so manche
Lohnvereinbarung nicht nur zu niedrig vor - sie kann auch sittenwidrig
sein. Auch Regeln über die Arbeitszeit oder den Urlaub sind immer wieder
so formuliert, dass sie letztendlich unwirksam sind.

Lassen Sie den Vertrag detailliert prüfen und finden Sie die Fallstricke
und ungültigen Klauseln. Schließlich ist es besser und vor allem
billiger, vorab Rechtssicherheit zu haben. So lassen sich später
gerichtliche Streitigkeiten vermeiden.
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*2* Das Thema des Monats >> Anfechtung des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrags kann aus mehreren Gründen anfechtbar sein:

In Frage kommt etwa die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) in den
Formen des Inhalts-, Erklärungs-, oder Eigenschaftsirrtums. Ein
Inhaltsirrtum liegt dabei vor, wenn sich einer der Vertragspartner über
den Sinn seiner Erklärung geirrt hat, ihm also die wahre Bedeutung der
Erklärung nicht klar war. Bei einem Erklärungsirrtum wird eine Erklärung
abgegeben, wobei es zu einem Versehen in der Erklärungshandlung kommt.
Typische Praxisbeispiele sind das Verschreiben oder Versprechen. Bei
einem Eigenschaftsirrtum ist man über eine konkrete verkehrswesentliche
Eigenschaft im Irrtum - in der Praxis betrifft dies i.a. Eigenschaten
des (zukünftigen) Arbeitnehmers. Ein Eigenschaftsirrtum liegt jedoch
dann nicht vor, wenn die allgemeinen Fähigkeiten lediglich fehlerhaft
beurteilt wurden. Unbeachtlich ist zudem der Motivirrtum (z.B. Erwartung
einer raschen Karriere). U.U. kann aber dann, [...]

Weiterlesen: https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/169/anfechtung-des-arbeitsvertrages

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Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt
prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen,
in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede
wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von
Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen.
Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure
Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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auf Herz und Nieren.
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*5* (P) (C) 2016
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