Inkrafttreten der Umsetzung der Hartz-Vorschläge zum 1. Januar 2003

Arbeitsrecht

Zum 1. Januar 2003 tritt die Umsetzung der sog. Hartz-Vorschläge durch die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft. Über die bisherigen Entwicklungen des Gesetzgebungsverfahrens hatten wir bereits berichtet. Nunmehr liegt die endgültige Fassung des Gesetzes vor.

Die Gesetze stellen zwei Kernanliegen in den Mittelpunkt:
Zum einen sollen sie bessere Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit herstellen, zum anderen für mehr Brücken in Beschäftigung und die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder sorgen. Als konkrete Schritte zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission enthalten die beiden Gesetze folgende Elemente:

- Erste Maßnahmen für eine flächendeckende Einführung von JobCentern
- Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit
- Neuausrichtung des Weiterbildungsmarktes
- Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Einrichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA)
- Brücken in die Selbständigkeit bauen
- Beschäftigungspotenziale im Niedriglohnbereich und in privaten Haushalten erschließen

Kern des Hartz-Konzepts ist die Einrichtung flächendeckender Personal-Service-Agenturen (PSA) bei allen Arbeitsämtern. Die Einrichtung von PSA, mit denen die Arbeitsämter, künftig JobCenter, einen Vertrag als freie Vermittler abschließen sollen, wird ausgeschrieben. Dabei sollen vorrangig private Arbeitsvermittler berücksichtigt werden. Diese Agenturen sollen die bei ihnen beschäftigten Arbeitslosen befristet an Unternehmen vermitteln. Sie sollen auf der Grundlage der bereits bestehenden 33 (Stand: Ende November 2002) bzw. der noch bis Ende 2003 zu erarbeitenden Tarifverträge arbeiten.

Das Gesetz will die Vermittlung von Arbeitslosen beschleunigen. Gekündigte müssen sich sofort beim Arbeitsamt melden. Gleichzeitig wird den Arbeitgebern eine Freistellungspflicht auferlegt. Das heißt, wer seinen Job verliert, soll zwischen vier und zehn Tage Zeit bekommen, sich nach einer neuen Arbeit umzuschauen.

Auch die Zumutbarkeitsregeln werden überprüft. So sollen vor allem junge Arbeitslose mobiler werden: Wer künftig ein Arbeitsangebot ablehnt, muss dafür Gründe angeben. Abhängig von diesen Gründen wird es abgestufte Sanktionen für die Ablehnung geben.

Ferner wird der Weiterbildungsmarkt auf ein neues Fundament gestellt. Die Qualität beruflicher Weiterbildung wird verbessert. Dazu wird ein Zertifizierungssystem eingeführt. Qualifizierungsgutscheine sollen die Arbeitslosen in die Lage versetzen, sich selbst eine geeignete Weiterbildung zu suchen.

Die neuen Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) gelten ab 1. April 2003. Sie gelten bei personengebundenen Dienstleistungen, im Handel und im Handwerk. Arbeitnehmer zahlen für einen Arbeitsverdienst bis 400 Euro keine Steuern und Sozialabgaben, bei 401 bis 800 Euro steigen die Abgaben stufenweise. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben, zum Beispiel 25 Prozent bei einem Arbeitsverdienst bis 400 Euro (12 Prozent bei haushaltsnahen Dienstleistungen).

Eine weitere Neuregelung ist die Einführung der so genannten Ich-AG, eines neuen Instrumentes zur Förderung von Existenzgründungen durch Arbeitslose.

Außerdem sollen haushaltsnahe Dienstleistungen von den privaten Haushalten - je nach Art der Dienstleistung - in bestimmten Umfang steuerlich absetzbar gemacht werden, zum Beispiel in Höhe von 10 Prozent (maximal 510 Euro im Jahr), wenn die Leistungen durch Minijobs erbracht werden. Werden die Leistungen durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erbracht, sind 12 Prozent (maximal 2400 Euro im Jahr) absetzbar, bei Dienstleistungen durch Agenturen 20 Prozent (maximal 600 Euro im Jahr).

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM der Bundesregierung

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