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Travelriskmanagement

Arbeitsrecht

Travelriskmanagement - Anspruchsprüfung für € 79,95

Sicherheit in fernen Ländern - seine Angestellten sicher unterzubringen, bedeutet immer wieder eine Herausforderung für Unternehmen. Arbeitgeber sollen Geschäftsreisenden maximale Sicherheit bieten.

Der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Dienstreise schickt, muss dafür sorgen, dass dem Mitarbeiter kein körperlicher bzw. gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Er hat ggf. entsprechende Maßnahmen zu treffen. Doch immer wieder gibt es Anschläge auf Hotels mit Todesopfern und Verletzten, Unfälle, etc.

AnwaltOnline und der Sachverständige für Arbeitssicherheit Ulrich Jander, bekannt aus TV-Reportagen, prüfen die Chance auf Ihr Recht.

Eine Klage bei Gericht kann die erlittenen Schäden durch Schmerzensgeld eventuell wieder wettmachen. Sehr häufig versucht der Arbeitgeber die Angelegenheit herunterzuspielen, oder dem Arbeitnehmer die Schuld zu geben.

Forderungen geltend zu machen kann durchaus sinnvoll und vor allem erfolgreich sein. Bestimmte gesetzliche Fristen gibt zwar nicht, im Arbeitsvertrag können aber Ausschlussfristen vereinbart worden sein. Daher sollte man sich bei Zweifeln rechtzeitig um eine professionelle Meinung bemühen.

Natürlich vertreten wir Ihre Interessen im Anschluss bei Bedarf auch außergerichtlich / gerichtlich. Die Pauschale wird dann verrechnet. Der Sachverständige für Arbeitssicherheit Ulrich Jander unterstützt Sie mit Erstellung eines Gutachtens und ggf. einer Prüfung der Gegebenheiten vor Ort.


Antwort i.d.R. binnen weniger Stunden
Prüfung des Schadensereignisses, Überprüfung auf Verjährung
Überprüfung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, der Verkehrssicherungspflicht
Einschätzung der zu erzielenden Entschädigung
Einschätzung Ihrer Erfolgsaussicht mit ausführlicher Stellungnahme

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