Graduell
fortschreitende Demenz - kein Schluss auf den Zustand bei Vollmachterteilung
Im vorliegenden Fall wurde
vom Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt. Für die soziale
Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich der Hausärztin waren
keine geistigen Beeinträchtigungen erkennbar. In diesem Fall unterliegt
die rückschauende Diagnose der Geschäftsunfähigkeit durch
einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als
vier Monaten seit der Vollmachterteilung untersucht, strengen Anforderungen.
Für sich genommen kann aus der Diagnose einer graduell fortschreitenden
dementiellen Erkrankung nach Einlieferung in eine psychiatrische Klinik
wegen akut aufgetretener Verwirrtheit und Orientierungsstörungen kein
hinreichender Schluss auf den Zustand zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung
gezogen werden.