Vorsorgevollmacht
kann vom Betreuer widerrufen werden!
Wurde einem Betreuer der
Aufgabenkreis "Widerruf von Vollmachten" übertragen, so kann der Betreuer
auch eine vom Betreuten erteilte Vorsorgevollmacht widerrufen. Der in der
Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte ist im Fall des Widerrufs
weder im eigenen noch im Namen des Betroffenen befugt, Rechtsmittel gegen
die Betreuerbestellung zu erheben.
KG Berlin, 3.2.2009 - Az:
1 W 530/07 und 1 W 531/07