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Vorsorgevollmacht kann vom Betreuer widerrufen werden!

Wurde einem Betreuer der Aufgabenkreis "Widerruf von Vollmachten" übertragen, so kann der Betreuer auch eine vom Betreuten erteilte Vorsorgevollmacht widerrufen. Der in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte ist im Fall des Widerrufs weder im eigenen noch im Namen des Betroffenen befugt, Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung zu erheben.
KG Berlin, 3.2.2009 - Az: 1 W 530/07 und 1 W 531/07
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