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Betreuerbestellung trotz Vollmacht
Die Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche der Gesundheitsfürsorge und der Aufenthaltsbestimmung ist dann erforderlich, wenn die vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht nicht hinreichend bestimmt ist.

LG Hamburg - Az: 301 T 222/99