| Stellung des Vorsorgebevollmächtigten |
| Ein Vorsorgebevollmächtigter
ist im vormundschaftsgerichtlichen Abgabeverfahren einem Betreuer gleichzustellen,
wenn dieser einen Betroffenen geschlossen untergebracht hat und für
diesen kein Betreuungsverfahren anhängig ist.
BayObLG - Az: 3Z AR 2/03 |