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Stellung des Vorsorgebevollmächtigten
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist im vormundschaftsgerichtlichen Abgabeverfahren einem Betreuer gleichzustellen, wenn dieser einen Betroffenen geschlossen untergebracht hat und für diesen kein Betreuungsverfahren anhängig ist.

BayObLG - Az: 3Z AR 2/03