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Vorsorgevollmacht
Weist ein Beteiligter im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers auf die Existenz einer Vorsorgevollmacht hin, ohne diese vorzulegen, muß der Tatrichter dem nachgehen (§ 12 FGG).

BayObLG München 3. Zivilsenat, 12.09.2002 -  3Z BR 169/02