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Betreuung bei unzuverlässigem Bevollmächtigtem
Erweckt ein Bevollmächtigter erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit und kann die dadurch bedingte Vermögensgefährdung durch eine Kontrollbetreuung nicht ausreichend abgewendet werden, so kann ein Vollbetreuer bestellt werden.

BayObLG, Beschluss v. 14.3.2001 - 3Z BR 43/01
Quelle: BtPRAX 2001, 164