| Betreuung bei unzuverlässigem Bevollmächtigtem |
| Erweckt ein Bevollmächtigter
erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit und kann die dadurch bedingte
Vermögensgefährdung durch eine Kontrollbetreuung nicht ausreichend
abgewendet werden, so kann ein Vollbetreuer bestellt werden.
BayObLG, Beschluss v. 14.3.2001
- 3Z BR 43/01
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