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Unterbringungsbefugnis muss eindeutig erteilt sein
Enthält eine Vorsorgevollmacht nur die Befugnis zur Einwilligung in freiheitsbeschränkende Maßnahmen deckt sie die Einwilligung in die geschlossenen Unterbringung des Betreuten nicht ab.

LG Düsseldorf   - Beschluss v. 13.03.2000 - 19 T 145/00