| Unterbringungsbefugnis muss eindeutig erteilt sein |
| Enthält eine Vorsorgevollmacht
nur die Befugnis zur Einwilligung in freiheitsbeschränkende Maßnahmen
deckt sie die Einwilligung in die geschlossenen Unterbringung des Betreuten
nicht ab.
LG Düsseldorf - Beschluss v. 13.03.2000 - 19 T 145/00 |