| Vorsorgliche Bestellung eines Überwachungsbetreuers |
| Die vorsorgliche Bestellung
eines Überwachungsbetreuers zur Kontrolle des Bevollmächtigten
aus einer Vorsorgevollmacht ist nicht möglich. Die Anordnung ist erst
erforderlich, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für ein Überwachungsbedürfnis
vorliegen.
OLG Köln, Beschluss
v. 28.06.1999 - 16 Wx 86/99
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