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Vorsorgliche Bestellung eines Überwachungsbetreuers
Die vorsorgliche Bestellung eines Überwachungsbetreuers zur Kontrolle des Bevollmächtigten aus einer Vorsorgevollmacht ist nicht möglich. Die Anordnung ist erst erforderlich, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für ein Überwachungsbedürfnis vorliegen.

OLG Köln, Beschluss v. 28.06.1999 - 16 Wx 86/99
Quelle FamRZ 2000 S. 909