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Vertragliche Verpflichtung zur Dienstleistungsvergütung - Genehmigungspflicht?

Der Abschluss eines Vertrags, durch den ein Betreuer den Betreuten zur Vergütung von Dienstleistungen verpflichtet (§ 611 Abs. 1 BGB), bedarf keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1812 Abs. 1 Satz 2 BGB.
BGH, 5.11.2009 - Az: III ZR 6/09
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