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Wurde Unterbringung hinreichend geprüft, ist die persönliche Anhörung entbehrlichWurden Plausibilität
und Möglichkeit einer Unterbringung bzw. einer Anordnung der Betreuung
hinreichend vom Vormundschaftsgericht geprüft, so besteht keine Verpflichtung,
den Betroffenen persönlich anzuhören. In diesem Fall ist der
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