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Wurde Unterbringung hinreichend geprüft, ist die persönliche Anhörung entbehrlich

Wurden Plausibilität und Möglichkeit einer Unterbringung bzw. einer Anordnung der Betreuung hinreichend vom Vormundschaftsgericht geprüft, so besteht keine Verpflichtung, den Betroffenen persönlich anzuhören. In diesem Fall ist der
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