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Keine Weisung des Vormundschaftsgerichts in ZweckmäßigkeitsfragenIm vorliegenden Fall begehrte
ein Elternteil vom Vormundschaftsgericht, das dieses den Betreuer des Sohnes
die Weisung erteilen möge, dem Sohn eine heilpädagogische Behandlung
durch eine bestimmte Therapeutin zukommen zu lassen. Das Vormundschaftsgericht
darf jedoch in Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers
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