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Erzwungene Rechenschaftslegung bei Verzicht durch den Betreuten oder seinen Rechtsnachfolger?Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht
gegenüber nicht mehr zur Rechnungslegung verpflichtet, nachdem eine
angeordnete rechtliche Betreuung beendet wurde. Stattdessen ist der Betreuer
zur Rechenschaft verpflichtet, die auch durch Verhängung eines Zwangsgeldes
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