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Erzwungene Rechenschaftslegung bei Verzicht durch den Betreuten oder seinen Rechtsnachfolger?

Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht gegenüber nicht mehr zur Rechnungslegung verpflichtet, nachdem eine angeordnete rechtliche Betreuung beendet wurde. Stattdessen ist der Betreuer zur Rechenschaft verpflichtet, die auch durch Verhängung eines Zwangsgeldes
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