| Genehmigung eines Grundstückskaufs |
| Die Entscheidung über
die Erteilung oder Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
eines Grundstückskaufvertrages ist eine Ermessensentscheidung. Maßgebend
ist auf das Interesse des Betroffenen abzustellen. Die Genehmigung kann
auch schon vor Abschluss des zu genehmigenden Vertrages erteilt werden,
wenn der Vertragsinhalt im Wesentlichen feststeht.
BayObLG, 11.12.2002 - Az: 3Z BR 209/02 |