Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, das
Vermögen eines
Betreuten in Aktien, Rentenfonds oder einem Offenen Immobilienfonds anzulegen. Es ist aber im jeweiligen Einzelfall eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile vorzunehmen, wobei u.a. die aktuellen Wünsche des Betroffenen, Art und Umfang des Vermögens sowie - bei größeren Vermögen - eine sinnvolle Streuung des Vermögens durch verschiedene Anlageformen nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zu berücksichtigen sind.