Hinsichtlich der Frage,
ob Vermögen für die Betreuervergütung zu verwenden ist,
ist die Herkunft des Vermögens in aller Regel nicht relevant. Verbindlichkeiten
werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Wenn der Betreuer aber Gelder
der Sozialhilfe ansammelt und hierdurch die Basis für eine höhere