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Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten - Staatskasse haftet für BetreuervergütungDa die Aufklärung,
ob ein Betreuter mittellos war oder nicht, vom Gericht von Amts erfolgt,
kann von einem Betreuer nach Aufhebung des Betreuungsverfahrens nicht der
Nachweis verlangt werden, dass der Betreute mittellos war und somit ein
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