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Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten - Staatskasse haftet für Betreuervergütung

Da die Aufklärung, ob ein Betreuter mittellos war oder nicht, vom Gericht von Amts erfolgt, kann von einem Betreuer nach Aufhebung des Betreuungsverfahrens nicht der Nachweis verlangt werden, dass der Betreute mittellos war und somit ein
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