| Grundstückskauf bei Heimunterbringung? |
| Nur dann, wenn der Empfänger
der Sozialleistung konkret mit dem Bau oder Erwerb eines Eigenheims befaßt
ist, ist ein Geldbetrag zur baldigen Beschaffung eines Hausgrundstücks
bestimmt. Lebt der Betreute jedoch nach langjähriger Heimunterbringung
weiterhin in einer betreuten Wohngruppe, ohne konkrete Schritte hinsichtlich
des Erwerbs einer Eigentumswohnung unternommen zu haben, kann derartige
Annahme über den Verwendungszweck des Geldbetrages nicht getroffen
werden.
OLG Hamm, 7.7.2005 - Az: 15 W 481/04 |