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Grundstückskauf bei Heimunterbringung?
Nur dann, wenn der Empfänger der Sozialleistung konkret mit dem Bau oder Erwerb eines Eigenheims befaßt ist, ist ein Geldbetrag zur baldigen Beschaffung eines Hausgrundstücks bestimmt. Lebt der Betreute jedoch nach langjähriger Heimunterbringung weiterhin in einer betreuten Wohngruppe, ohne konkrete Schritte hinsichtlich des Erwerbs einer Eigentumswohnung unternommen zu haben, kann derartige Annahme über den Verwendungszweck des Geldbetrages nicht getroffen werden.

OLG Hamm, 7.7.2005 - Az: 15 W 481/04